Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen, die am Wahltag, den 27.04.2025, mindestens 16 Jahre alt sind, den Hauptwohnsitz in Wien (Stichtag 28.01.2025) haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger:innen und EU-Bürger:innen, die am Wahltag, den 27.04.2025, mindestens 16 Jahre alt sind, den Hauptwohnsitz in Wien haben (Stichtag 28.01.2025) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Ein Wahlkartenantrag kann ab sofort bis zum 23. April 2025 schriftlich (per E-Mail oder Online-Formular) oder ab sofort bis zum 25. April 2025, 12 Uhr, persönlich beim zuständigen Wahlreferat gestellt werden.
Die Wahlkarte muss bis spätestens 27. April 2025, 17 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde eingegangen sein. Alternativ kann sie auch am Wahltag in einem Wahllokal oder bei einer Bezirkswahlbehörde abgegeben werden. Online kann man die Wahlkarte unter diesem Link beantragen: www.wahlen.wien.gv.at
Für die Beantragung einer Wahlkarte sind folgende Angaben Pflicht: Begründung für den Antrag (z.B. Abwesenheit oder gesundheitliche Gründe), Vor- und Nachname, Geburtsdaten, Identitätsnachweis (z.B. Lichtbildausweis oder ID Austria), Wohnadresse und, falls abweichend, Zustelladresse.
Wahlkarten werden ab dem 31. März 2025 ausgestellt. Ab diesem Zeitpunkt liegen die mit den Wahlkarten versendeten Stimmzettel vor.
Zusätzlich gibt es ab 31. März 2025 auch die Möglichkeit, bei persönlichem Antrag auf eine Wahlkarte gleich direkt vor Ort bei den Wahlreferaten im Bezirk zu wählen. Dies ist bis 25. April um 12 Uhr möglich und bietet den Vorteil, dass der Andrang geringer sein wird als direkt am 27. April in den Wahllokalen. Amtlichen Lichtbildausweis nicht vergessen. Informationen zu Öffnungszeiten und Adressen findest du unter: www.wahlen.wien.gv.at. Hier findest du dein zuständiges Wahlreferat.
Am Wahltag, dem 27. April 2025, sind die Wahllokale von 7 bis 17 Uhr geöffnet. Zum Wählen muss ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis etc.) mitgenommen werden. eAusweise (zum Beispiel der Digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert. Hier kannst du dein Wahllokal finden.
Hat man eine Wahlkarte beantragt, muss man diese bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal – dies gilt auch bei der Stimmabgabe im zuständigen Wahllokal – unbedingt mitnehmen, sonst kann man im Wahllokal nicht wählen. Die „Amtliche Wahlinformation“ ist kein Identitätsdokument, jedoch kann sie bei der Suche im Wähler:innenverzeichnis helfen und dadurch die Zeit im Wahllokal verkürzen.
Ist die Mobilität eingeschränkt, gibt es die Möglichkeit, den Besuch einer mobilen Wahlkommission zu beantragen. Für mehr Infos kontaktiere gerne das Servicebüro der SPÖ Wien. Wir helfen gerne weiter.
Servicebüro der SPÖ Wien
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